· 

Textnachrichten während der Fahrt=Unfall=Knast

In diesem Beitrag möchte ich auf einen recht aktuellen Beschluss des  OLG Hamm (Beschluss vom 08.03.2022 - 4 RVs 13/22) aufmerksam machen.

 

Der Sachverhalt aus dieser Entscheidung kommt Tag täglich vor: Handy am Steuer.

 

Dabei wird mal mit Handy am Ohr telefoniert; mal werden Textnachrichten verschickt; mal wird schnell auf Youtube der Lieblingssong rausgesucht; mal werden sogar Serien während der Fahrt geschaut.

 

Alles Fälle aus der Praxis.

 

In dem oben genannten Fall kam es jedoch zu einem tödlichen Verkehrsunfall, weil der dortige Angeklagte während der Fahrt intensiv "textete"und dabei die Kurve auf der Fahrbahn spät wahrgenommen hat. Er erfasst eine Mutter mit ihrer dreijährigen Tochter auf dem Fahrradkindersitz und der davor mit ihrem Kinderrad fahrenden sechsjährigen Tochter. Mutter Tod! Kinder schwer verletzt.

 

Das Landgericht Paderborn hat auf die Berufung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt und die Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt, obwohl der Angeklagte nicht vorbestraft war, bereits früh ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte und mittels eines Kredits ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlte.

Ergebnis: Knast!

 

Diese Entscheidung hat nunmehr das OLG Hamm bestätigt. Damit ist das Gericht den Argumenten des LG Paderborn gefolgt:

 

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten. Insbesondere der vorsätzliche Verstoß gegen das Verbot, elektronische Geräte während der Fahrt aufzunehmen und zu bedienen, stelle sich hier als besonders schwerwiegend dar.

 

Wichtig:

 

Wer also mit Handy am Steuer einen tödlichen Unfall verursacht, wird mit einer Knast-Strafe rechnen müssen. Dieser Gedanke: "Ich bin nicht vorbestraft. Es wird zur Bewährung ausgesetzt." sollte demnach nicht (mehr) greifen. In dieser Entscheidung sieht man, dass weder ein Geständnis, noch Ersttätereigenschaft noch Schmerzensgeldzahlungen eine Bewährungsstrafe herbeiführen konnten.

 

Tipp:

Kein Handy am Steuer!

 

Zwar ist jeder Fall anders. Dennoch hat diese Entscheidung eine Signalwirkung.

 

Bei einer solchen Konstellation sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0