Häufig gestellte Fragen: Bußgeldbescheid

Frage

Antwort


1. Was ist ein Bußgeldbescheid? Was passiert bei einem Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schreiben, das von der zuständigen Verkehrsbehörde ausgestellt wird. Er informiert den Empfänger darüber, dass er eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat und deshalb eine Geldbuße zahlen muss. Daneben sind weitere Folgen denkbar: Punkte; Fahrverbot etc.

 


2. Wie erfahre ich von einem Bußgeldbescheid?

Der Bußgeldbescheid wird per Post zugestellt. In der Regel erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die begangene Ordnungswidrigkeit, die Höhe des Bußgeldes und die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einzulegen.

 

Vorher erfahren Sie durch einen "Anhörungsbogen" über ein solches Verfahren gegen Sie.

 


3. Wie hoch kann das Bußgeld sein?

 

Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Art der Verkehrsordnungswidrigkeit ab. Es gibt einen festgelegten Bußgeldkatalog, der die Strafen für verschiedene Verstöße regelt. Schwere Verstöße können zu höheren Geldstrafen führen.

 

Auch eine Erhöhung im Einzelfall bspw. wegen Voreintragungen ist möglich.

 


4. Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Ja, Sie haben das Recht, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dies sollte schriftlich und mit Begründung erfolgen.

 

Es wird jedoch geraten, vorher einen Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu beauftragen. Dieser wird vor der Begründung Akteneinsicht nehmen.

 


5. Was passiert, wenn ich den Bußgeldbescheid ignoriere?

Wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren und nicht innerhalb der Frist Einspruch einlegen oder das Bußgeld nicht bezahlen, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann zu höheren Kosten und anderen Konsequenzen führen.

 

Nach Fristablauf tritt Bestandskraft ein, sodass diese Forderung ggf. zwangsweise vollstreckt werden kann.

 


6. Kann ich einen Anwalt für Hilfe bei einem Bußgeldbescheid konsultieren?

Ja, es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht wie mich zu konsultieren, wenn Sie mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert sind. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation bewerten, Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen bei dem konkreten Vorgehen helfen.

 


7. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ja. Ihre Verkehrsrechtsschutz wird sowohl die Anwaltskosten (abzgl. Selbstbeteiligung) sowie die gerichtlichen Sachverständigenkosten etc. übernehmen.

 

Sie geben mir Ihre Rechtsschutzdaten und ich hole vor Auftragsausführung die Zusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung.

 


8. Kann ein Bußgeldbescheid auch für andere Verkehrsverstöße als Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgestellt werden?

Ja,ein Bußgeldbescheid kann für verschiedene Verkehrsverstöße wie Rotlichtverstöße, Handy am Steuer, Alkohol- oder Drogenmissbrauch am Steuer sowie Parkverstöße ausgestellt werden.



9. Muss ich einen Anwalt für Verkehrsrecht an meinem Wohnsitz beauftragen?


Nein! Wir können die gesamte Konversation über E-Mail/Whatsapp/Telefon führen.

 

Sie müssen nicht in der Kanzlei des Anwalt für Verkehrsrecht sein.

 

Schicken Sie mir die Unterlagen wie Bußgeldbescheid und Rechtsschutzdaten und ich kümmere mich um den Rest.

 


10. Gibt es eine Möglichkeit, das Bußgeld in Raten zu zahlen, wenn die Strafe hoch ist?

 

Ja, in vielen Fällen ist es möglich, das Bußgeld in Raten zu zahlen. Es ist wichtig, rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.



11. Was passiert, wenn ich im Ausland einen Verkehrsverstoß begehe und einen Bußgeldbescheid erhalte?

Wenn Sie im Ausland einen Verkehrsverstoß begehen und einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie das Bußgeld in der Regel auch bezahlen. Es gibt internationale Abkommen, die die Vollstreckung von Bußgeldern zwischen verschiedenen Ländern regeln. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.



12. Kann ich meinen Bußgeldbescheid anfechten, wenn ich nicht der Fahrer war, der den Verstoß begangen hat?

Ja, wenn Sie nicht der Fahrer waren, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten.

 

Wichtig: Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es sich bei dem Fahrer um einen Familienangehörigen handelt.

 

In dieser Situation rate ich Ihnen, vorher einen Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht wie mich zu kontaktieren, bevor Sie Angaben machen.

    


Bitte beachten Sie, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht wenden.

Alternativ reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach per Whatsapp als Foto ein.