Dieser Beitrag wird von mir als Ergebnis der Umfrage auf meiner Facebook-Seite (Rechtsanwalt Dr. Ramazan Efe) nunmehr verfasst.
Beachten Sie, dass die Haftungsquote nach einem Verkehrsunfall entscheidend darüber ist, ob Sie die vollen Beträge oder nur Teilbeträge erhalten.
Im Folgenden gehe ich davon aus, dass der Unfallgegner zu 100 % haftet.
Vorweg: Alle Schadenspositionen, die geltend gemacht werden sollen, müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Im Grunde gilt: Ohne Beleg keine Schadensposition. Die Versicherungen stellen sich gerne quer. Auch müssen die von der Rechtsprechung verfeinerten Voraussetzungen erfüllt sein, damit einzelne Positionen geltend gemacht werden können. Im Grunde gilt aber:
Schadensbilder:
Man unterscheidet zwischen
- Personenschäden,
- Sachschäden (Zerstörung/Verlust oder Beschädigung) und
- sonstigen Schäden
die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden. Die zuletzt genannten Schäden sind solchen, die nicht unmittelbar durch die zuerst genannten Schadensbilder verursacht worden sind.
Nunmehr möchte ich ganz kurz auflisten, welche Schadenspositionen Sie bei dem jeweiligen Schadensbild geltend machen können. Auf die Einzelheiten und Feinheiten der Schadenspositionen gehe ich nicht ein, da dies den Umfang des Beitrags sprengen würde. Natürlich können möglicherweise weitere Schadenspositionen geltend gemacht werden, die ich hier nicht genannt habe.
Personenschaden:
- Heilbehandlungskosten des Geschädigten (Üblicherweise wird die gesetzliche Krankenversicherung diese geltend machen, da diese die Kosten „vorstrecken werden.“(§ 116 SGB X)
- Fahrtkosten der nahen Angehörigen (Bspw. Ins Krankenhaus zu dem Verletzten). Diese macht aber der Geschädigte im Grunde geltend, und nicht der nahe Angehörige.
- Aufwendungen für berufliche Rehabilitation (Umschulungen)
- Behindertengerechter Umbau von Wohnung oder Auto (nicht Motorrad)
- Anschaffung von medizinischen Hilfsgeräten
- Schmerzensgeld (Höhe vom Fall abhängig)
Sachschäden:
- Reparaturkosten (Beachte Grenzen)
- Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
Sonstige Schäden:
- Abschleppkosten
- Verwahrungskosten
- Sachverständigenkosten/Kostenvoranschlagskosten
- Steuerliche Nachteile
- Höhere Versicherungsprämien (bspw. Wegfall Beitragsnachlass)
- Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltskosten)
- Fehlgeschlagene Aufwendungen (bspw. Tunningkosten)
- Ausfall der Arbeitskraft
- Entgangene Genußmöglichkeiten (Theaterbesuch)
- Entgangener Urlaub
- Belastung mit Unterhaltspflicht
- Auslangenpauschale (25,00 €)
Die Liste verspricht keine Vollständigkeit.
Lassen Sie Ihre Schadenspositionen durch mich prüfen.
Dr. Ramazan Efe