Es ist bekannt, dass auf den deutschen Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten werden darf. Diese Entscheidung zeigt, dass dadurch aber die Haftungsquote im Falle eines Unfalles beeinflusst wird
Sie haben einen Verkehrsunfall und wollen erst versuchen bei der gegnerischen Haftpflicht Ihr Anspruch durchzusetzen, bevor Sie es Ihrer Vollkaskoversicherung melden? AUFGEPASST!!!