Arbeitsrecht (bspw. Kündigung)

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht oder Befürchtungen, die Ihr Arbeitsverhältnis betreffen?

Die Kanzlei Dr. Efe prüft Ihre Fragen zum Arbeitsrecht und vertritt Sie dem Arbeitgeber gegenüber außergerichtlich und gerichtlich.

 

Beispielsweise vertritt Sie Rechtsanwalt Dr. Efe in folgenden Fällen:

  • Prüfen und Erstellen von Arbeitsverträgen
  • Unterstützung in Verhandlungen bei Aufhebungsveträgen
  • Fragen zur Abmahnung (Klage auf Entfernung, Gegendarstellung zur Personalakte )
  • Vertretung in Kündigungsschutzklage (personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Kündigung; Kündigung aus wichtigem Grund; außerordentliche und ordentliche Kündigung)
  • Fragen zum Arbeitszeugnis (Erteilung, Berichtigung)
  • Zahlungsklagen (Gehaltszahlung, Weihnachtsgeld, bei Krankheit)
  • Fragen zum Urlaubsanspruch (Urlaubsentgeld)
  • Rückzahlung von Ausbildungskosten/Weiterbildungskosten/Fortbildungskosten
  • Versetzung (Versetzungsklage, Arbeitsplatzwechsel, Tätigkeitswechsel, Auslagenentschädigung)

Sie werden hierbei in allen Stadien des Verfahrens vertreten. Melden Sie sich zeitig bei der Kanzlei Dr. Efe!

wichtiger Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass insbesondere im Arbeitsrecht Fristen und ihre Einhaltung von entscheidungserheblicher Bedeutung sind.
  • Bei Kündigungen muss bereits innerhalb von 3 Wochen, nach Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung (NICHT nach Ablauf der Kündigungsfrist) beim Arbeitnehmer, Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Lässt man diese Frist verstreichen, erlangt die Kündigung rechtliche "Wirksamkeit".
  • Des weiteren müssen auch Ausschlussfristen aus Tarifverträgen/Betriebsvereinbarungen gegebenenfalls berücksichtigt werden. Um diese zu beachten, schauen Sie bitte stets in die Tarifverträge/ Betriebsvereinbarungen.

Damit die Kanzlei Dr. Efe Ihr Anliegen ohne Zeitdruck und sorgfältig vorbereiten kann, sollten Sie im eigenen Interesse sich sofort über das Kontaktformular oder Anruf melden!