Nötigung im Straßenverkehr- was tun?

Die Verfahren, in denen der Vorwurf "Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB", haben sich in der letzten Zeit vervielfacht. Daher soll durch diesen Beitrag die erste Hilfe erfolgen.

 

Wenn Sie einen Beschuldigtenbogen der Polizei erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie zuerst Ruhe bewahren und keine voreiligen Schritte vornehmen.

 

Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

 

Einfach ausgedrückt: Durch Ihr (Fahr)Verhalten im Straßenverkehr zwingen Sie einen anderen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung. Sie zwingen diesen also zu einem Fahrverhalten, welches er aufgrund ihres Verhaltens vornimmt.

 

Hierzu zählt zB.:

  • Abbremsen ohne Grund zwecks Ausbremsung des nachfolgenden Fahrzeugs.
  • Schneiden in Kurven
  • Blockierung einer Fahrbahn (zb. Linke Spur Autobahn)
  • Bewusst zu dichtes Auffahren
  • Andauerndes Betätigen von Hupe und Lichthupe

 

Welche Konsequenzen sind bei einer Verurteilung zu erwarten? Welche Strafe/Folgen erwarten Sie?

 

Die Strafe hängt immer vom Einzelfall ab. Hier ist die Intensität und Auswirkung der Nötigungshandlung im konkreten Fall von Bedeutung. § 240 StGB sieht hier eine Geldstrafe sowie Freiheitsstrafe vor.

 

Was passiert mit Ihrer Fahrerlaubnis bzw. Führerschein? Wie wirkt sich dies auf die Fahrerlaubnis aus?

 

Zusätzlich kann ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten und die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

 

Je nach Verhängung (Entziehung/Fahrverbot) werden Punkte in Flensburg eingetragen: Entziehung: 3 Punkte; Fahrverbot: 2 Punkte.

 

Daher ist auch der Punktestand in Flensburg im Auge zu behalten. Bei 8 Punkten, wird sodann über die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Verhaltenstipp:

Üblich werden Personenbeschreibungen abgegeben, die derart ungenau sind, dass man hier die Angriffspunkte verspielt, wenn man ohne Akteneinsicht sich zur Sache einlässt.

Daher: Schweigen und einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren.

Nach Akteneinsicht wird ihr Anwalt mit Ihnen das Aussageverhalten sodann durchdenken.

 

Haben Sie Fragen oder haben Sie schon eine Vorladung, Anhörung oder Strafbefehl erhalten, kontaktieren Sie Anwalt für Strafrecht Dr. Efe.