Anfeuern=Beteiligung an einer Schlägerei!

Wussten Sie schon?

 

§ 231 StGB bestraft die "Beteiligung" an einer Schlägerei, wenn während der Schlägerei jemand getötet wird oder eine schwere Körperverletzung erleidet.

 

Soweit so gut:

Was ist "Beteiligung"? Beteiligter ist man nicht nur, wenn man selber an der Schlägerei verwickelt ist und aktiv "draufhaut".

 

Es genügt, wenn Sie auch nur anfeuernd zurufen oder andere Hilfskräfte (die den Streit verhindern wollen) abhalten. Das heißt: Im Kreis stehen reicht öfters aus aus (psychisches Anfeuern)!

 

Später zu sagen: "Ich habe doch nur geschaut" geht also nicht.

Mein letzter Beitrag vor meinem Urlaub.

 

Bin dann ab dem 26.08.2019 wieder im Büro erreichbar!

www.kanzlei-efe.de

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