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Kein Zwang zum "Home-Office"

Ein  Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 10.10.2018, Az.: 17 Sa 562/18 behandelt einen Fall, bei dem der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer kündigt, weil dieser die Arbeitsanweisung, von zu Hause aus zu arbeiten, verweigert hatte.

 

Die Kündigung des Arbeitgebers ist unwirksam. Die Verweigerung ist berechtigt, weil der Arbeitgeber aufgrund seiner Weisungsrechts dies nicht verlangen durfte.



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Denn die Umstände der Telearbeit unterscheiden sich in erheblicher Weise von einer Tätigkeit, die in einer Betriebsstätte zu verrichten sind. Dass Arbeitnehmer z.B. zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf an einer Telearbeit interessiert sein können, führt nicht zu einer diesbezüglichen Erweiterung des Weisungsrechts des Arbeitgebers."

 

 

Dr. Ramazan Efe

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