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Tesla-Touchscreen am Steuer: Warum die Bedienung rechtlich problematisch ist

Tesla-Touchscreen am Steuer: OLG Karlsruhe schafft klare Regeln

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer verlassen sich mittlerweile auf die technischen Funktionen ihrer Fahrzeuge. Besonders Fahrer von Tesla-Modellen greifen während der Fahrt auf den zentralen Touchscreen zu – zur Navigation, Klimasteuerung oder Musikauswahl. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt klargestellt: Auch fest installierte Touchscreens gelten als elektronische Geräte im Sinne des Handyverbots. Ein wichtiges Urteil mit spürbaren Folgen im Alltag.

Worum geht es in der Entscheidung?

Im konkreten Fall wurde ein Tesla-Fahrer bei der Bedienung seines Touchscreens während der Fahrt erwischt. Der Fahrer wollte lediglich eine Klimafunktion ändern – doch laut OLG Karlsruhe (Beschluss vom 27.03.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 832/19) ist das kein Freifahrtschein. Die Richter entschieden, dass der fest verbaute Tesla-Touchscreen ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist. Seine Bedienung ist also nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt.

Was Sie wissen sollten

  • Auch fest im Auto verbaute Touchscreens zählen zu den verbotenen elektronischen Geräten, wenn sie mehr als eine minimale Blickabwendung erfordern.

  • Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn:

    • a) eine reine Sprachsteuerung genutzt wird oder

    • b) nur eine kurze, angepasste Blickzuwendung erfolgt

  • Eine längere Ablenkung – selbst für einfache Funktionen wie das Ändern der Lüftung – kann mit einem Bußgeld und Punkten geahndet werden.

Welche Strafen drohen?

Wer gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • 100 Euro Bußgeld (bei Gefährdung oder Unfall deutlich mehr)

  • 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

Gerade Tesla-Fahrer, die sich stark auf den Touchscreen verlassen, sollten umdenken: Klimaanlage, Scheibenwischer oder Navigation sollten über Sprachsteuerung oder im Stand bedient werden.

Was Sie jetzt tun sollten

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Tipp zum Schluss (Strafrechtlicher Hinweis)

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