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Elektronische Geräte bei Kfz-Prüfung: Was im Straßenverkehr erlaubt ist

Nutzung technischer Prüfgeräte im öffentlichen Verkehr: LG Braunschweig stellt klar

Darf ein Kfz-Sachverständiger im laufenden Straßenverkehr ein technisches Prüfgerät bedienen, ohne gegen die StVO zu verstoßen? Das Landgericht Braunschweig hat hierzu eine klare Antwort gegeben. Das Urteil (vom 22.12.2022, Az. 6 O 1030/20) schafft Rechtsklarheit im Umgang mit technischen Hilfsmitteln bei Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung – und stellt unmissverständlich klar:

Auch Sachverständige müssen sich an die StVO halten

Laut LG Braunschweig fällt auch die Nutzung technischer Geräte durch Kfz-Sachverständige im Rahmen einer Haupt- oder Abgasuntersuchung unter den Anwendungsbereich von § 23 Abs. 1a StVO. Diese Vorschrift regelt die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer – darunter auch Tablets, Touchscreens oder Messgeräte.

Das bedeutet: Auch wer beruflich technische Prüfungen durchführt, muss sicherstellen, dass die Nutzung solcher Geräte nur unter den engen Voraussetzungen der Vorschrift zulässig ist.

Keine Sonderregelung für technische Untersuchungen

Das Gericht machte zudem deutlich, dass es keine gesetzliche Ausnahme für die Nutzung elektronischer Geräte im Rahmen technischer Prüfungen im öffentlichen Straßenverkehr gibt. Auch Sachverständige und Werkstattmitarbeiter sind daher verpflichtet, sich an die bestehenden Regelungen zu halten.

Was bedeutet das für die Praxis?

Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit technische Prüfungen am Fahrzeug vornimmt, sollte Folgendes beachten:

  • Keine Bedienung während der Fahrt, wenn dadurch eine längere Blickabwendung vom Verkehr erfolgt

  • Sprachsteuerung bevorzugen, falls verfügbar

  • Technische Prüfungen nur im Stand oder auf gesichertem Prüfgelände durchführen

Strafen bei Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO

Auch ein Verstoß im Rahmen beruflicher Tätigkeit kann folgende Folgen haben:

  • Bußgeld von 100 Euro (mehr bei Gefährdung oder Unfall)

  • 1 Punkt in Flensburg

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Ob als Berufskraftfahrer, Sachverständiger oder Kfz-Mechaniker: Wenn Sie wegen Nutzung eines elektronischen Geräts ein Verfahren am Laufen haben, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Ich prüfe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertrete Sie bundesweit.

 

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