Warum die gegnerische Versicherung Ihnen beim Gutachter oft nicht die ganze Wahrheit sagt
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Kurz darauf meldet sich die gegnerische Versicherung und erklärt:
„Einen eigenen Gutachter brauchen Sie nicht.“
„Wir schicken einen Sachverständigen vorbei.“
„Das geht schneller und einfacher.“
Viele Unfallgeschädigte vertrauen auf diese Aussagen. Genau das kann jedoch später zu finanziellen Nachteilen führen.
Denn die gegnerische Versicherung verfolgt verständlicherweise eigene wirtschaftliche Interessen.
Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Geschädigte grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Kosten für ein erforderliches Gutachten gehören regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden und müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Das bedeutet:
✅ Sie dürfen Ihren Gutachter selbst auswählen.
✅ Der Gutachter arbeitet für Sie und nicht für die Versicherung.
✅ Das Gutachten dient der vollständigen Ermittlung Ihres Schadens.
Warum die gegnerische Versicherung lieber ihren eigenen Gutachter schickt
Viele Versicherungen empfehlen unmittelbar nach dem Unfall einen eigenen Sachverständigen.
Der Grund liegt auf der Hand:
Die Versicherung möchte den Schaden möglichst wirtschaftlich regulieren.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Versicherungsgutachter falsch arbeitet. Trotzdem sollten Geschädigte wissen:
- Der Versicherungsgutachter wird von der Versicherung beauftragt.
- Der unabhängige Gutachter wird vom Geschädigten beauftragt.
- Die Interessenlage ist nicht identisch.
Gerade deshalb sollten Unfallgeschädigte ihre Rechte kennen.
Welche Schadenspositionen häufig unterschätzt werden
In der Praxis entstehen viele Streitigkeiten nicht wegen der Haftung, sondern wegen der Höhe des Schadens.
Typische Beispiele:
Wertminderung
Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann dauerhaft an Marktwert verlieren.
Nutzungsausfall
Wer sein Fahrzeug nicht nutzen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Reparaturkosten
Schon kleine Unterschiede bei Stundenverrechnungssätzen oder Ersatzteilen können erhebliche Auswirkungen haben.
Wiederbeschaffungswert
Gerade bei älteren Fahrzeugen wird häufig über den tatsächlichen Fahrzeugwert diskutiert.
Weitere Schadenspositionen
Je nach Fall können zusätzlich Abschleppkosten, Standkosten oder andere Positionen relevant sein.
Typische Fehler nach dem Unfall
Viele Geschädigte machen unmittelbar nach dem Unfall Fehler, die später schwer zu korrigieren sind.
Dazu gehören:
- vorschnelle Gespräche mit der gegnerischen Versicherung
- Verzicht auf einen eigenen Gutachter
- Verzicht auf anwaltliche Beratung
- ungeprüfte Zustimmung zu Angeboten der Versicherung
Gerade in den ersten Tagen werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt.
Das Wichtigste: Sie entscheiden
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bestimmen nicht die Versicherung oder deren Dienstleister, wie Ihr Schaden abgewickelt wird.
Sie haben grundsätzlich das Recht,
- einen unabhängigen Gutachter auszuwählen,
- einen Rechtsanwalt zu beauftragen,
- sämtliche Schadenspositionen prüfen zu lassen.
Diese Rechte sollten Geschädigte kennen und nutzen.

Wer bezahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Viele Unfallgeschädigte verzichten auf anwaltliche Unterstützung, weil sie glauben, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Das ist in vielen Fällen nicht richtig.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Diese müssen daher regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Die Anwaltskosten richten sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert.
Dieser ergibt sich regelmäßig aus den berechtigten Ansprüchen des Geschädigten, die beispielsweise durch das Sachverständigengutachten festgestellt werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Abschleppkosten
- weitere unfallbedingte Schadenspositionen
Je höher der berechtigte Schaden ist, desto höher ist grundsätzlich auch der Gegenstandswert, nach dem sich die Anwaltsvergütung berechnet.
Viele Geschädigte wissen nicht, dass die gegnerische Versicherung bei klarer Haftung regelmäßig nicht nur den Schaden, sondern auch die erforderlichen Anwaltskosten übernehmen muss.
Fazit: Vertrauen ist gut – unabhängige Prüfung ist besser
Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr persönlicher Berater.
Ihr Ziel ist die Regulierung des Schadens – möglichst wirtschaftlich für Sie, dh. unter Berücksichtigung Ihrer Rechte.
Deshalb sollten Aussagen der gegnerischen Versicherung stets kritisch geprüft werden.
Dr. Ramazan Efe unterstützt Unfallgeschädigte dabei, ihre Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Dazu gehören die Geltendmachung sämtlicher Schadenspositionen sowie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung sowie Überprüfung der möglichen Kürzungen in rechtlicher Hinsicht.
Gerade nach einem Verkehrsunfall kommt es auch in Bielefeld und der umliegenden Region immer wieder vor, dass Geschädigte frühzeitig von Versicherungen kontaktiert werden.
📞 Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie auf Ansprüche verzichten. Oft bestehen deutlich mehr Rechte, als viele Unfallgeschädigte vermuten.
