· 

Chef vor Gericht: Strafe wegen Fahrlässigkeit nach tödlichem Unfall eines Mitarbeiters

Chef vor Gericht: Strafe wegen Fahrlässigkeit nach tödlichem Unfall eines Mitarbeiters

 

Dieser Fall (Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 08.02.2006 - 2 Ns 915 Js 144710/2003)) sollte einige Unternehmer dazu verleiten, genau zu überlegen, wenn sie ihrer Fahrer zur Überschreitung der Lenkzeit anstiften bzw. unter Druck setzen.

 

Fall:

Die Verurteilten sind beide Unternehmer der Firma, in dem der Unfallverursacher als LKW-Fahrer tätig war.

  • Am 10. August 2003 brach ein Fernverkehrsfahrer der Firma zu einer Tour auf.
  • Der Fahrer war übermüdet und hatte bereits die gesetzlich vorgeschriebene Lenkzeit überschritten.
  • Trotz der Überschreitung der Lenkzeiten erhielt der Fahrer Anweisungen von den Angeklagten, die Fahrt fortzusetzen und weitere Frachten zu übernehmen.
  • Während der Fahrt geriet der Fahrer in einen Zustand der Übermüdung und schlief am Steuer ein.
  • Dabei erfasste der Lastzug, den der Fahrer steuerte, zwei Personen, die außerhalb ihres Fahrzeugs an einer Reifenpanne arbeiteten. Die beiden Personen wurden tödlich verletzt

rechtliche Folge:

wurden werden der fahrlässigen Tötung verurteilt, da sie durch ihre Handlungen ein gefährliches System geschaffen haben, das dazu führte, dass der Fahrer des Lastwagens übermüdet und unfähig war, sicher zu fahren.

Das Gericht argumentiert, dass die Organisation der Touren, regelhaft zu Fahrzeugführern führte, die fahruntüchtig am Straßenverkehr teilnahmen.

Der Tod der beiden Opfer wird als direkte Folge dieser Fahrlässigkeit betrachtet, und die Angeklagten werden für ihre Rolle in diesem Unfall verantwortlich gemacht.

 

Sie sind Unternehmer und haben einen Beschuldigtenbogen erhalten? Dann wenden Sie sich zuerst an einen Anwalt für Strafrecht, bevor Sie Angaben bei der Polizei machen.

 

Wir sind bundesweit tätig.

 

Dr. Ramazan Efe

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0