Rechtsschutz ohne Wartezeit bei Bußgeldsachen

Wussten Sie schon?
  • Viele Rechtsschutzversicherungen (RSV) übernehmen Bußgeldsachen (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeit, Abstand etc.) ohne Wartezeit von drei Monaten. Sinn: Keiner wird freiwillig eine Ordnungswidrigkeit begehen, um die RSV in Anspruch zu nehmen.
  • Auch bei vorgeworfenen "Straftaten mit Straßenverkehrsbezug" (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort etc.) übernehmen RSV vorerst die Kosten. Grenze: Wenn man wegen Vorsatz verurteilt wird, muss man möglicherweise zurückzahlen. Praxis: Die Versicherungen fordern die Kosten vielfach auch bei Vorsatz nicht zurück.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann sollten Sie genau wissen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können.

Individualvereinbarung sind natürlich zu berücksichtigen.

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