Zoll durchsucht den Betrieb wegen Schwarzarbeit – warum fehlende Arbeitszeitnachweise teuer werden können
Frühmorgens stehen Beamte des Zolls vor der Tür. Es werden Unterlagen sichergestellt, Mitarbeiter befragt und Arbeitszeiten überprüft.
Viele Unternehmer glauben in dieser Situation:
„Die müssen mir erst nachweisen, dass Schwarzarbeit stattgefunden hat.“
So einfach ist es jedoch nicht.
Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zeigt, dass fehlende oder unzureichende Arbeitszeitnachweise erhebliche finanzielle Folgen haben können. Die Deutsche Rentenversicherung darf unter bestimmten Voraussetzungen sogar Sozialversicherungsbeiträge schätzen.
Warum Schwarzarbeit häufig mit einer Zollkontrolle beginnt
Besonders häufig kontrolliert werden Branchen wie:
- Gastronomie
- Imbissbetriebe
- Lieferdienste
- Baugewerbe
- Gebäudereinigung
- Friseur- und Kosmetikbetriebe
Der Zoll überprüft dabei unter anderem:
- Anmeldung von Arbeitnehmern
- Mindestlohn
- Arbeitszeitaufzeichnungen
- Sozialversicherungsbeiträge
- illegale Beschäftigung
Gerade in der Gastronomie werden regelmäßig Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der häufigste Fehler: Fehlende Arbeitszeitnachweise
In vielen Verfahren geht es zunächst gar nicht um eine konkrete Straftat.
Das Problem beginnt oft damit, dass Arbeitgeber keine ausreichenden Unterlagen vorlegen können.
Fehlen nachvollziehbare Aufzeichnungen, kann die Deutsche Rentenversicherung die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte schätzen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung bestätigt.
Warum das auch strafrechtlich gefährlich werden kann
Wird vermutet, dass Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet wurden, stehen häufig folgende Vorwürfe im Raum:
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
Dieser Vorwurf gehört zu den häufigsten Straftaten im Bereich Schwarzarbeit.
Bereits die Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung kann strafbar sein.
Steuerstrafrechtliche Vorwürfe
Zusätzlich können Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung folgen.
Schwarzarbeitsverfahren des Zolls
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verfügt mittlerweile über umfangreiche Kontroll- und Ermittlungsbefugnisse. Die Kontrollen werden aktuell weiter ausgebaut.
„Das Strafverfahren wurde eingestellt“ – warum das nicht immer hilft
Viele Betroffene gehen davon aus:
„Wenn das Strafverfahren eingestellt wurde, ist alles erledigt.“
Das stimmt häufig nicht.
Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass sozialrechtliche Nachforderungen trotzdem bestehen können. Das Gericht stellte klar, dass im Schätzungsverfahren andere Maßstäbe gelten als im Strafverfahren.
Mit anderen Worten:
- Strafverfahren und Nachforderung sind zwei verschiedene Dinge.
- Selbst wenn eine strafrechtliche Verurteilung ausbleibt, können hohe Beitragsforderungen folgen.
Was Unternehmer jetzt tun sollten
Wer Mitarbeiter beschäftigt, sollte insbesondere darauf achten:
- Arbeitszeiten vollständig zu dokumentieren
- Personal ordnungsgemäß anzumelden
- Unterlagen geordnet aufzubewahren
- bei Zollkontrollen keine vorschnellen Aussagen zu machen
Gerade die ersten Stunden nach einer Kontrolle können entscheidend sein.
Fazit: Eine Zollkontrolle sollte niemals unterschätzt werden
Viele Verfahren beginnen mit vermeintlich kleinen Unregelmäßigkeiten.
Fehlende Arbeitszeitnachweise können jedoch erhebliche Folgen haben – von Nachforderungen der Rentenversicherung bis hin zu Ermittlungsverfahren wegen § 266a StGB.
Dr. Ramazan Efe prüft, welche Vorwürfe tatsächlich im Raum stehen, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine Verteidigungsstrategie für das Strafverfahren.
Auf Wunsch kläre ich auch, ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und übernehme die Anfrage der Deckungszusage.
📞 Wenn gegen Sie wegen Schwarzarbeit, § 266a StGB oder einer Zollkontrolle ermittelt wird, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
