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Verkehrsunfall zwischen Deutschen im Ausland

Wer kennt es nicht?

 

Sie sind mit dem Auto im Urlaub im Ausland (bspw. Türkei).

 

Dann kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde.

Sie schauen auf das Kennzeichen. Der Unfallgegner hat, genau so wie Sie, ein deutsches Kennzeichen.

 

Fragen:

 

1. Welches Recht gilt?

2. Wie verhalte ich mich im Ausland richtig?

3. Wie läuft die Unfallabwicklung ab?

 

Antwort zu 1.

 

Grundsatz:

Wenn sich ein Unfall im Ausland ereignet hat, gilt dann in der Regel auch das Recht des Landes, auf dessen Boden sich der Unfall ereignet hat.

 

Ausnahme:

Gehören die Unfallbeteiligten im Ausland selbst einem gemeinsamen Rechtskreis, dh. Sie haben beide das deutsche Kennzeichen,  dann gilt deren Recht.

Also: Wenn zwei Deutsche vor der Döner-Bude in der Türkei einen Verkehrsunfall verursachen, gilt deutsches Recht und nicht türkisches Recht.

 

Antwort zu 2.

 

  • Auf jeden Fall sollten Sie die Polizei verständigen, um den Unfall protokollieren zu lassen. (Auch wenn es eine andere Sprache darstellt).
  • Machen Sie Fotos. (Umgebung und Kennzeichen)
  • Notieren Sie Zeugen mit Anschrift.
  • Tauschen Sie Ihre Daten aus.
  • Haftung unproblematisch? (Schriftliche Erklärungen mit Unterschrift von beiden Seiten!)
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf!

Keinesfalls sollten Sie im Ausland Reparaturen vornehmen lassen, da ein Gutachten für die Regulierung erforderlich ist.

Die Stundenlöhne etc. sind im Ausland anders als in Deutschland.

 

Tipp: Lassen Sie das Fahrzeug in Deutschland begutachten. Das übernehmen wir für Sie, wenn das Fahrzeug im Inland ist.

 

Antwort zu 3.

 

Da deutsches Recht Anwendung findet, haben Sie Anspruch auf alle Schadenspositionen nach dem deutschen Recht.

 

Wir übernehmen auch hier die gesamte Unfallabwicklung für Sie.

 

 

Sie haben einen Verkehrsunfall im Ausland (bspw. Türkei) mit einem Deutschen ?

 

Kontaktieren Sie uns unverzüglich! Wir helfen Ihnen bundesweit!

 

Dr. Ramazan Efe

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