Fall:
Sie nicken während der Fahrt kurz ein und verursachen dabei einen (schweren) Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Der erste Schock nach einem solchen Vorfall ist sehr groß. Es sind öfters Berufskraftfahrer betroffen.
Doch wie man sich in so einer Situation dennoch richtig verhält, erfahren Sie hier.
Vorab:
Gibt es Anzeichen für eine Müdigkeit, sollten Sie direkt „rechts ranfahren“ und sich ausruhen/schlafen.
Von Sekundenschlaf während der Fahrt spricht man, wenn der Fahrer ungewollt wenige Sekunden einnickt.
Was sind die Folgen eines solchen Unfalls?
1. Schadensrechtlich/Versicherungsrechtlich:
Wichtig: Das grob fahrlässige Verhalten muss unstreitig Ursache für den Verkehrsunfall sein. Treten andere Gründe hinzu, kann ein Regress beim Versicherten möglicherweise nicht erfolgen.
Der Regress in diesem Fall (Obliegenheitsverletzung vor dem Unfall) ist auf max. 5000 € begrenzt. Aber auch hier muss genau geschaut werden, ob der Vorwurf über den „Normalfall hinaus“ geht.
2. Strafrechtlich:
Es folgt öfters ein Ermittlungsverfahren wegen § 315c des StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 222 StGB (fahrlässige Tötung) oder § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung). Dies hat öfters auch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) zur Folge.
Ansatzpunkt für eine Bestrafung ist hier der Vorwurf einer „groben Fahrlässigkeit“ in Bezug auf das Fahren im übermüdeten Zustand.
Der BGH (Beschluss vom 18.11.1969 - 4 StR 66/69) hat hierzu festgehalte:
„Nach dem gegenwärtigen Stand der ärztlichen Wissenschaft besteht der Erfahrungssatz, dass ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeugs während der Fahrt einschläft (einnickt), stets deutliche Zeichen der Ermüdung (Übermüdung) an sich wahrnimmt oder wenigstens wahrnehmen kann.“
Solche Anzeichen sind bspw. Gähnen; Schwere Augenlieder usw.
Somit geht man davon aus, dass jeder Fahrzeugfahrer vor der Fahrt genau weiß, ob er Müde ist oder nicht. Fährt man dennoch, stellt das ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar.
In diesem Fall droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Tipp:
So schwer es auch ist: Nach einem
Verkehrsunfall sollten Sie sich stets auf Ihr Schweigerecht berufen. Die Schocksituation wird nicht selten von den Ermittlungsbeamten dafür ausgenutzt, um an Informationen zu kommen.
Missverständnisse, die sich dann in der Akte befinden, gehen öfters zu Lasten von Ihnen. Dann lieber schweigen und mit dem Beschuldigtenbogen der Polizei eine Rechtsanwalt für Strafrecht
kontaktieren.
Dr. Ramazan Efe
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