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Schwarzfahren: Ab wann wird es eine Straftat? Jetzt rechtzeitig handeln

Schwarzfahren: Wenn aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die wegen "Schwarzfahrens" eine Anzeige erhalten haben. Was viele nicht wissen: Wer ohne Ticket Bus oder Bahn fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich strafbar machen. In diesem Beitrag erklären wir, wann aus einem vermeintlichen Bagatelldelikt ein echtes Strafverfahren wird und wie Sie sich als Beschuldigter oder Angehöriger verhalten sollten.

Warum ist Schwarzfahren eine Straftat?

Im Volksmund ist oft die Rede von einer "Ordnungswidrigkeit". Tatsächlich handelt es sich beim Schwarzfahren um eine Straftat nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen).

Wer also absichtlich ohne gültiges Ticket mit Bus, Bahn oder Zug fährt, macht sich strafbar. Das gilt auch für:

  • das Nutzen eines abgelaufenen Tickets,

  • das Vorzeigen fremder Fahrkarten,

  • oder das Nutzen eines 49-Euro-Tickets trotz fehlender Personalisierung.

Besonders wichtig: Auch der Versuch ist strafbar!

Wann wird es ernst?

Einmal ohne Ticket erwischt? Meist bleibt es beim sogenannten "erhöhten Beförderungsentgelt". Wer aber mehrmals ohne Fahrschein angetroffen wird, riskiert ein Strafverfahren.

  • Ab dem dritten Mal stellen Verkehrsbetriebe regelmäßig Strafanzeige.

  • Wiederholungstäter müssen mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

  • Besonders problematisch: Wenn bereits eine Bewährung oder ein Eintrag im Bundeszentralregister vorliegt.

Was Sie wissen sollten

  • Ein Strafverfahren beginnt oft still: Betroffene erhalten meist zuerst einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung.

  • Nicht voreilig äußern! Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei Angaben zu machen. Eine falsche oder unbedachte Aussage kann später schaden.

  • Eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO ist möglich, insbesondere bei Ersttätern.

  • Eintrag ins Führungszeugnis vermeiden: Eine Verurteilung kann berufliche oder aufenthaltsrechtliche Folgen haben.

Was Sie jetzt tun sollten

Wenn Sie oder ein Angehöriger Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Schwarzfahrens erhalten haben:

  • Kontaktieren Sie mich sofort. Ich bin erfahrener Strafverteidiger und prüfe, ob eine Einstellung möglich ist oder wie wir das Verfahren möglichst diskret beenden können.

  • Ich vertrete Sie bundesweit und setze mich für eine lösungsorientierte Verteidigung ein.

  • Sie erreichen mich telefonisch oder über WhatsApp. Erste Hilfe beginnt mit einem frühen Anruf.