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Unfall beim Überholen mehrere Autos...wer haftet?

Fall:

Sie haben mehrere Fahrzeuge zu überholen versucht. Das Überholen war auch nicht verboten. Während Sie beim Überholvorgang sind, schert ein Fahrzeug aus der Kolonne aus und es kommt zum Unfall.

 

Im ersten Moment wird man Ihnen vorwerfen, wieso sie mehrere Autos auf einmal überholen und Ihnen die Schuld zuweisen.

 

Doch das OLG Celle (Urteil vom 8. Juni 2022 – 14 U 118/21 –, juris) hat genau diesen Fall entschieden.

 

Zusammenfassend im Urteil:

 

Wer ordnungsgemäß zum Überholen einer Kolonne angesetzt hat, hat gegenüber ausscherenden Fahrzeugen aus der Kolonne Vorrang, auch wenn im weiteren Verlauf die Absicht, links abzubiegen, erkennbar wird.

 

Das Überholen einer großen Kolonne von 9 bis 10 Fahrzeugen, ohne dass eine unklare Verkehrslage vorliegt, ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht zu einem Mitverschulden. Gegebenenfalls kommt jedoch eine erhöhte Betriebsgefahr zum Ansatz.

 

Verletzt der aus einer Kolonne Abbiegende seine Pflichten aus § 9 Abs. 1 StVO und kommt es deshalb zu einem Zusammenstoß mit einem die Kolonne ordnungsgemäß Überholenden, trifft den Abbiegenden die überwiegende Haftung (vorliegend 75 Prozent).

 

Mit anderen Worten:

Wenn Sie mehrere Fahrzeuge auf einmal überholen, sind die Fahrzeuge, die Sie überholen, grundsätzlich verpflichtet mit dem eigenen Überholvorgang zu warten, bis Sie dieses Fahrzeug überholt haben. Scheren diese dennoch aus und es kommt zum Unfall, sollte die Haftungsquote nicht zu Ihren Lasten gehen, weil Sie mehrere Fahrzeuge überholt haben.

 

Wichtig:

§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO besagt, dass das Überholen unzulässig/verboten ist, wenn eine unklare Verkehrslage (bspw. Kurvige Straße; schlechtes Wetter etc.) gegeben sind.

 

In diesem Fall dürfen Sie überhaupt nicht anfangen zu überholen. Wenn Sie aber bereits angefangen haben zu überholen, müssen Sie diese abbrechen.

Eine unklare Verkehrslage entsteht jedoch nicht dadurch, dass beim Überholen mehrere Fahrzeuge, gerade einer aus der Schlange "raustanzt". In diesem Fall müssen Sie ihr Überholvorgang nicht abbrechen. Der Fahrer aus der Fahrzeugkolonne ist zum warten verpflichtet.

 

 

Tipp:

Dennoch sollten Sie es eher dabei belassen, auf Bundesstraßen oder Landstraßen nicht mehrerer Fahrzeuge auf einmal zu überholen.

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