Fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall – Was Sie jetzt tun sollten
Ein Verkehrsunfall mit Verletzungen kann schnell zu einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) führen – auch wenn es sich um ein Missgeschick handelt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was fahrlässige Körperverletzung bedeutet, welche Strafen drohen und wie Sie sich als Beschuldigter richtig verhalten sollten.
Der typische Fall:
Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten. Möglicherweise sind Sie der Verursacher. Sie melden den Verkehrsunfall Ihrer Haftpflichtversicherung und denken, dass es damit erledigt ist.
Dann bekommen Sie Tage/Wochen später Post von der Polizei: Vorwurf § 229 StGB= Fahrlässige Körperverletzung.
Sie sollen schriftlich Stellung nehmen bzw. zu
einem angekündigten Termin erscheinen.
Häufige Fälle von fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn jemand durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn eine andere Person verletzt. Im Straßenverkehr geschieht dies häufig in folgenden Situationen:
- Auffahrunfälle: Wenn durch eine Unachtsamkeit ein anderes Fahrzeug gerammt wird und der Fahrer oder Mitfahrer verletzt wird.
- Rotlichtverstöße: Überfahren einer roten Ampel, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit Fußgängern oder anderen Fahrzeugen kommt.
- Unachtsamkeit beim Abbiegen: Übersehen von Fußgängern oder Radfahrern, die Vorfahrt hatten.
- Überhöhte Geschwindigkeit: Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert schwere Unfälle mit Verletzungen.
Schon eine leichte Verletzung wie ein Schleudertrauma oder eine Prellung kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich ziehen.
Strafmaß: Welche Strafen drohen bei fahrlässiger Körperverletzung?
Die Strafe für fahrlässige Körperverletzung hängt von den Umständen des Unfalls ab. Das Gesetz sieht vor:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Führerscheinentzug und Fahrverbot, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit
- Eintrag im Fahreignungsregister (Flensburg)
Bei einem Erstvergehen und geringen Verletzungen bleibt es meist bei einer Geldstrafe. Schwere Fälle, insbesondere mit bleibenden Schäden oder Todesfolge, können jedoch härter geahndet werden.
Was Sie wissen sollten
1. Polizei und Aussageverweigerungsrecht nutzen
Nach einem Unfall werden Sie oft noch am Unfallort von der Polizei befragt. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten! Machen Sie keine vorschnellen Aussagen, sondern lassen Sie sich erst rechtlich beraten.
2. Schadensregulierung & Versicherung
Wenn die Schuldfrage geklärt ist, wird die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Kosten aufkommen. Falls Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird, kann Ihre Haftpflichtversicherung in Regress gehen.
3. Strafe verhindern – Verteidigungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien, um eine Verurteilung zu vermeiden oder das Strafmaß zu reduzieren:
- Keine fahrlässige Handlung: Es muss nachgewiesen werden, dass Sie tatsächlich eine fahrlässige Handlung begangen haben.
- Mitverschulden des Geschädigten: Wenn der Verletzte selbst gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann das Verfahren eingestellt werden.
- Geringfügige Verletzungen: Bei leichten Verletzungen kann das Verfahren oft gegen eine Geldauflage eingestellt werden.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Ihnen fahrlässige Körperverletzung nach einem Unfall vorgeworfen wird, sollten Sie sofort handeln. Ich, Dr. Ramazan Efe, stehe Ihnen als erfahrener Strafverteidiger in Bielefeld zur Seite und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.
⚖ Lassen Sie sich jetzt beraten! Vereinbaren Sie einen Termin und schützen Sie Ihre Rechte.
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