Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – Ausländischer Führerschein in Deutschland
Viele Besucher und Zugezogene gehen davon aus, dass ihr ausländischer Führerschein hier unbegrenzt gilt.
Doch die Realität sieht anders aus: Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, riskiert ein Strafverfahren nach § 21 StVG– selbst wenn der
eigene Führerschein im Heimatland völlig legal ist.
Wann gilt ein ausländischer Führerschein in Deutschland?
- EU-/EWR-Führerscheine: In der Regel zeitlich unbegrenzt gültig.
- Nicht-EU-Führerscheine: Meist nur 6 Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland. Danach ist eine Umschreibung oder erneute Prüfung notwendig.
- Bei befristeten Besuchsaufenthalten (Touristen, Studierende) gelten Sonderregeln – aber nur solange kein „ordentlicher Wohnsitz“ entsteht.
Typische Problemfälle
Zugezogene aus Drittstaaten
Ein Umzug nach Deutschland wird zur Falle, wenn die 6-Monats-Frist unbemerkt abläuft.
touristen mit längerem Aufenthalt
Wer aus familiären Gründen länger bleibt, gerät schnell in die Pflicht, den Führerschein umschreiben zu lassen.
Berufliche Fahrten
Arbeitgeber setzen auf vorhandene Fahrerlaubnis – ohne zu prüfen, ob diese hier anerkannt ist.
Strafen nach § 21 StVG
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
- Fahrverbot oder Sperre für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis
- Eintrag von Punkten in Flensburg
Verteidigungsansätze
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Umschreibungsfrist nicht abgelaufen: Prüfung des genauen Beginns des „ordentlichen Wohnsitzes“.
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Gutgläubigkeit: Nachweis, dass Sie sich auf behördliche Auskünfte verlassen haben.
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Formfehler im Ermittlungsverfahren: Kontrolle der Beweislage (Polizeibericht, Zeugen).
Fazit & Ihr nächster Schritt
Ein ausländischer Führerschein kann schneller als gedacht ungültig werden.
Wer frühzeitig reagiert, vermeidet nicht nur Punkte und Geldstrafe, sondern oft auch ein Strafverfahren.
Dr. Ramazan Efe steht Ihnen als Strafverteidiger mit Erfahrung und klarer Strategie zur Seite.
📞 Kontaktieren Sie mich, bevor Sie sich äußern – oft gibt es Verteidigungsspielraum.
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