In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Rechtslage ist, wenn Inhalte von Whatsappgruppen an den Arbeitgeber weitergeleitet werden und dieser daraufhin kündigt. Die recht aktuelle Entscheidung des BAG sehen Sie hier.
Sie beschäftigen Andere? Die Arbeitszeit wurde eher auf Vertrauensbasis festgehalten bzw. ermittelt? Damit ist nun Schluss...sagt das Bundesarbeitsgericht.