Blitzer-App Nutzung durch Beifahrer...Bußgeld gegen Fahrer ?!

In diesem Beitrag möchte ich auf den Beschluss des OLG Karlsruhe, (Beschl. v. 07.02.2023 – 2 ORbs 35 Ss 9/23) verweisen.

 

Grundsätzlich gilt:

Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mit sich führt, auf dem eine sogenannte "Blitzer-App" installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.

 

Dieser Fall hingegen ist besonders, da die Blitzer-App nicht vom Fahrer selbst eingeschaltet und verwendet wurde, sondern der Beifahrer auf seinem Handy diese App eingeschaltet nutzte.

 

Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe ist auch in diesem Falle ein Bußgeldbescheid gegen den Fahrzeugführer wirksam, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird.

 

Also:

Es muss somit der Nachweis gegen den Fahrzeugführer dahingehend erbracht werden, dass er

1. weiß, dass der Beifahrer diese App geöffnet hat

2. die Nutzung auch gebilligt hat.

 

Wichtig:

Der Nachweis der oben genannten Voraussetzungen können nur gelingen, wenn der Fahrer und/oder der Beifahrer Angaben machen, nachdem Sie angehalten werden und/oder das Handy beschlagnahmt wird.

 

Verhaltenstipp:

1. Der Fahrer mach keine Angaben und beruft sich auf sein Schweigerecht

2. Der Beifahrer macht keine Angaben und beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, sofern er ein Näheverhältnis (Eltern, Kind, ggf. Cousin) zum Fahrer aufweist. Im Zweifel Zeugnisverweigerungsrecht.

3. Niemals der Durchsicht des Handys einwilligen. Diesem widersprechen und Widerspruch auch Aktenkundig machen lassen.

 

 

Danach wenden Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger.

 

 

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