Fahrlässige Körperverletzung nach Unfall. Was tun? § 229 StGB

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten. Möglicherweise sind Sie der Verursacher. Sie melden den Verkehrsunfall Ihrer Haftpflichtversicherung und denken, dass es damit erledigt ist.

Dann bekommen Sie Tage/Wochen später Post von der Polizei: Vorwurf § 229 StGB= Fahrlässige Körperverletzung.
Sie sollen schriftlich Stellung nehmen bzw. zu einem angekündigten Termin erscheinen.

 

Der Ärger und der Schock sind groß! Der Ärger überwiegt, wenn Sie sich denken: "Da ist doch eigentlich nichts passiert! Der Verkehrsunfall war doch eindeutig!"

 

Für Sie ist wichtig:

Auch wenn nach dem Verkehrsunfall offensichtlich niemand verletzt wurde, machen die geschädigten Unfallgegner öfters Schmerzensgeldansprüche (HWS-Syndrom) geltend. Dann wird sogleich noch in dem Polizeibogen, den diese Tage später erhalten, ein "Strafantrag gestellt" angekreuzt, da sie vermuten, dadurch Ihr Schmerzensgeldanspruch untermauern zu können. Schon laufen die Ermittlungen gegen Sie.

Wird kein Strafantrag gestellt, werden die Ermittlungen aufgrund eines "öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung" vorerst aufgenommen, da Menschen verletzt seien.

 

Wie gehen Sie vor?

  1. Ruhe bewahren!
  2. Niemals allein versuchen zu klären! Sie suchen sich einen Rechtsanwalt, der sich in dieser Materie auskennt. Die Kanzlei Dr. Efe bearbeitet jährlich mehrere Fälle dieser Art und verteidigt Sie erfolgreich!
  3. Sie bringen hierfür die Ladung der Polizei vorbei.
  4. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese im Grunde auch die Rechtsanwaltskosten (abzgl. Selbstbeteiligung). Bringen Sie auch Ihre Versicherungspolice mit, damit eine kostenlose Deckungsanfrage für Sie gemacht werden kann.

 

In den überwiegenden Fällen kann im Grunde eine Einstellung des Verfahrens ohne Verurteilung erreicht werden. Ausnahmen sind natürlich vorbehalten.

 

Lassen Sie sich durch Anwalt für Strafrecht Dr. Efe in Bielefeld oder bundesweit verteidigen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich über das Kontaktformular  oder telefonisch. Ein persönlicher Kontakt vor Ort ist nicht erforderlich

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