Polizei: Anhörungsbogen / Beschuldigtenbogen erhalten...was tun?

Was tun bei einer Vorladung der Polizei?

 

Bereits aus dem Schreiben ist zu entnehmen, ob Sie Beschuldigter oder Zeuge des Verfahrens sind. Wichtig ist hier, nicht voreilig zur Sache auszusagen. Bewahren Sie Ruhe! Dass die Vorladung der Polizei Sie nicht aus der Ruhe bringen sollte und Sie dadurch nicht voreilig tätig werden dürfen, liegt auf der Hand.

 

Sie müssen nicht zur polizeilichen Ladung erscheinen

 

Sie müssen der Ladung /dem Stellungnahmeschreiben der Polizei nicht Folge leisten.

 

Die „Vorladung“ der Polizei können Sie als „Einladung“ auffassen und diese natürlich ohne weiteres absagen bzw. einfach nicht hingehen.

 

Der Ladung des Gerichts sowie der Staatsanwaltschaft müssen Sie Folge leisten

 

Es kann aber vorkommen, dass die Ladung eine Passage enthält, wonach die Vorladung auf „Anordnung der Staatsanwaltschaft“ erfolgte. In diesem Fall müssen Sie die Ladung wahrnehmen, aber Sie müssen nicht aussagen! Das ist ein Unterschied.

 

Allein, dass Sie an einer Party teilnehmen, verpflichtet Sie nicht zu tanzen. Sie können auch nur dabei sein und schauen. Ohne Erklärung kein Vorwurf!

 

Sie müssen die polizeilichen Ladungen nicht einmal absagen

 

Aber Sie sollten direkt einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, der der Polizei gegenüber mitteilt, dass Sie nun von diesem verteidigt werden und nicht aussagen werden. Dies erspart Ihnen den unerwarteten Besuch der Polizei vor der Tür.
Vorweg: Die Polizei wird nicht vor Ihrer Haustür stehen, wenn Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragt haben. Die Polizei weiß dann genau, dass die Verteidiger die Ansprechpartner/Schutzschilder sind. 

 

Ich bin nicht zur Vorladung erschienen. Die Polizei steht nun vor der Tür. Was mach ich?

 

Sie schweigen. Sie sagen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Die Polizeibeamten werden daraufhin manchmal einfach weiter fragen. Auch hier sagen Sie, dass Sie schweigen und nichts sagen wollen. Und das tun Sie auch!

 

Die Polizei darf Sie auch nicht zur Aussage zwingen

 

Es kommt vor, dass die Polizeibeamten Ihnen gegenüber stehen und es als selbstverständlich sehen, dass Sie nun aussagen. Sie stellen dabei auch Fangfragen. Hier ist Vorsicht geboten! Schweigen heißt schweigen! Auch kein Hinweis oder eine Bemerkung! Nicht aus der Ruhe bringen lassen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht einschalten, wird sich die Polizei auch nicht vagen „über den Kopf ihres Verteidiger“ hinaus sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Passieren tut dies in der Praxis aber ab und an mal. Dann müssen Sie schweigen und direkt Ihren Verteidiger kontaktieren.

 

Die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht werden Ihr Nichterscheinen zu der polizeilichen Ladung nicht zu Ihren Lasten bewerten

 

Viele haben Angst davor, dass ihr Nichterscheinen zu Ihrem Nachteil gewertet wird. Das ist nicht richtig! Kommen Sie nicht, passiert auch nichts. Kommen Sie nicht, „verplappern“ Sie sich auch nicht!

 

Was wird mir eigentlich vorgeworfen?

 

Der Vorwurf wird sich nicht genau aus der Ladung entnehmen lassen. Auch wenn Sie über den Sachverhalt neugierig sind, sollten Sie es tunlichst unterlassen, zur Ladung zu erscheinen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Dieser nimmt Akteneinsicht und schilderte Ihnen dann den Vorwurf sowie die Beweise die vorliegen.

 

Kommen Sie auch nicht auf die Idee, bei der Polizei zu erscheinen und dann einfach zu schweigen, nur um den Sachverhalt zu erfahren. Die Polizei schreibt nicht nur auf, was Sie sagen, sie vermerkt auch Ihr Verhalten.

Beispiel: Sie erscheinen und schweigen, sind aber sehr nervös. Das kommt in die Akte und verfolgt Sie bis zum Abschluss des Verfahrens.

 

Muss mein Anwalt vom selben Ort sein?

Nein. Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht kann auch aus einer anderen Stadt gewählt werden.

 

 

Kontaktieren Sie mich direkt, wenn Sie eine solche Vorladung erhalten haben!

 

Haben Sie eine solche Vorladung erhalten, dann kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, damit ich der Polizei gegenüber anzeige, dass ich Sie verteidige sowie auch Akteneinsicht beantrage, um mit Ihnen den Vorwurf und die Beweise zeitig zu erläutern.

 

Rufen Sie an!

 

"Reden wir erst, bevor die Handschellen klicken!"

 

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