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Telefonieren während des Heimweges...kein Arbeitsunfall

"Keine Ablenkung auf dem Heimweg - denn nur so bleibt der Anwalt fern und der Feierabend gern!"

 

Heute möchte ich über ein Thema im Arbeitsrecht sprechen, das oft unterschätzt wird: den sicheren Heimweg. Wir alle kennen es - nach einem langen Arbeitstag sehnen wir uns nach Entspannung und möchten so schnell wie möglich nach Hause. Doch gerade auf dem Heimweg lauern oft unvorhergesehene Gefahren, die zu rechtlichen Konsequenzen führen können.

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Frankfurt a. M. (SG Frankfurt, 18.10.2018 - S 8 U 207/16) verdeutlicht dies auf eindrucksvolle Weise.

 

In dem Fall ging es um eine Dame, die beim Überqueren der Bahngleise von einem Zug erfasst und verletzt wurde. Der Grund? Sie telefonierte währenddessen und war dadurch abgelenkt. Das Gericht argumentierte, dass sie eine gemischte Tätigkeit ausübte, indem sie gleichzeitig telefonierte und die Gleise überquerte. Dies führte dazu, dass der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde.

Um Sie vor ähnlichen rechtlichen Fallstricken zu bewahren, möchte ich Ihnen einen wertvollen Tipp mit auf den Weg geben: Vermeiden Sie Ablenkungen auf Ihrem Heimweg und konzentrieren Sie sich voll und ganz auf Ihre Fortbewegung. Jede Zwischentätigkeit kann die Frage aufwerfen, ob es sich um einen "Arbeitsunfall" handelt und somit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ich möchte Sie ermutigen, sich bewusst Zeit für Ihren Heimweg zu nehmen und sich auf Ihre Sicherheit zu fokussieren. Lassen Sie sich nicht von Telefonaten, Nachrichten oder anderen Ablenkungen ablenken. Denn nur so können Sie mögliche rechtliche Risiken vermeiden und unbeschwert den Feierabend genießen.

Bei weiteren Fragen oder rechtlichen Anliegen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen und sorgen Sie für einen sicheren Heimweg - ich bin für Sie da!

 

 

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