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Überschreiten der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn...Unfall...Folgen

Auf den deutschen Autobahnen ist es, im Gegensatz zu vielen Autobahnen anderer EU-Staaten (bspw. Holland), gestattet, die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu überschreiten. Dies bringt keine sanktionsmäßige Folgen mit sich. Dh. auf deutschen Autobahnen darf man "heizen", sofern nicht durch Verkehrsbeschilderungen Geschwindigkeiten ausdrücklich vorgegeben/begrenzt werden.

 

Die folgende Entscheidung zeigt jedoch, dass jedoch nach einem Verkehrsunfall dies Haftungsquoten-mäßig dennoch Berücksichtigung findet.

 

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 01.06.202210 U 7382/21 e) hat über folgenden Fall entschieden:

 

Fall:

A fährt auf der Autobahn die linke Spur mit 200 km/h. Von der mittleren Spur schert B auf die Linke Spur und achtet nicht auf hinteren Verkehr.

 

Im Grunde haftet B  allein, da er den hinteren Verkehr nicht beobachtet hat, als er die Spur wechselte.

 

In diesem Fall hat das Gericht aber gesagt, dass durch die extreme Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (130 km/h) von 70 km/h der A auch eine Gefahr geschaffen habe und somit auch anteilsweise hafte. Er hat in diesem Fall 25 % der Schäden zu tragen.

 

 

Tipp:

Diese Entscheidung zeigt, dass deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit haftungstechnisch im Falle eines Unfalls Berücksichtigung findet.

 

Aus dieser Entscheidung ist jedoch nicht gesagt, dass bei einer leichten Überschreitung der Richtgeschwindigkeit stets eine Mithaftung des "Schnellfahrenden" vorgenommen werden muss.

 

Es hängt also von den konkreten Umständen ab.

 

Ratschlag:

Insbesondere in verkehrsdichten Bereichen sollte man auf der Autobahn den Fuß vom Gaspedal nehmen, da es immer wieder "Kandidaten" gibt, die meinen: "der kann schon bremsen"

 

Gute Fahrt!

 

Dr. Ramazan Efe

 

 

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