Wussten Sie schon?
OLG Hamm (02.07.2013 - III-1 RBs 98/13) sagt:
Wer eine rote Ampel über ein Tankstellengelände oder Parkplatz umfährt, fährt nicht über rot.
Das BayObLG (NZV 1994, 80) und OLG Düsseldorf (NZV
1993, 243) sehen es anders. Die sagen: Wer bewusst die rote Ampel umfährt, damit er nicht warten muss, fährt über rot.
Für Sie:
Wenn Sie im OLG Hamm Bezirk (LG Bielefeld, LG Paderborn, LG Bochum,
LG Dortmund, LG Essen, LG Münster, LG Arnsberg, LG Detmold, LG Hagen und
LG Siegen) einen solchen Fall haben, sollte der Rotlichtverstoßvorwurf verneint werden können.
Im OLG Düsseldorf und BayOBLG sieht es schlecht aus !
Ich wünsche eine Grüne-Welle-Woche!
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