Strafrecht und Bußgeldsachen

Strafrecht

Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder eine Ladung zur mündlichen Hauptverhandlung erhalten?

Rechtsanwalt Dr. Efe zeigt bei den zuständigen Stellen Ihre Verteidigung an und nimmt Akteneinsicht, um Ihren Fall sehr genau "unter die Lupe" zu nehmen.

Je früher Sie einen Verteidiger einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen, das günstigste Ergebnis für Sie zu erzielen, gar die öffentliche Hauptverhandlung zu ersparen.

 

Rechtsanwalt Dr. Efe  verteidigt Sie beispielsweise bei folgenden Vorwürfen:

  • Beleidigung (üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener)
  • Fahrlässige Tötung
  • Mord/Totschlag
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei)
  • Diebstahl und Unterschlagung
  • Raub und Erpressung
  • Sachbeschädigung
  • Gemeingefährliche Straftaten (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Straßenverkehr, Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Erschleichen von Leistungen ("Schwarzfahrt")
  • Betäubungsmittelsachen (bspw. Handeltreiben in [nicht] geringen Mengen)

Sie werden hierbei in allen Stadien des Verfahrens vertreten. Melden Sie sich zeitig bei der Kanzlei Dr. Efe!

 

Auch als Pflichtverteidiger können Sie Herrn Dr. Efe bundesweit an Ihrer Seite sehen, sofern Sie dem Gericht ihre Bitte, ihn als Ihren Pflichtverteidiger zu wollen, mitteilen. Das Gericht ist dann im Grunde verpflichtet, Ihrer Aufforderung nachzukommen.


Bußgeldsachen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?

Rechtsanwalt Dr. Efe schaut für Sie in die Akten und kontrolliert das Vorgehen der Behörden.

 

Da der Bußgeldkatalog jede Menge Ordnungswidrigkeiten beschreibt, sollen hier lediglich die am häufigsten auftretenden Vorwürfe beispielsweise aufgezeigt werden, bei denen Sie die Kanzlei Dr. Efe in Bielefeld vertritt:

  • Geschwindigkeitsverstößen (Blitzer, Radar)
  • Abstandsmessungen
  • Rotlichtverstößen (einfacher Rotlichtverstoß, qualifizierter Rotlichtverstoß)
  • Gelbe Ampel
  • Handyverstößen (Handy am Steuer)
  • Lkw-Fahrer Rechte
  • Rauschfahrten (§ 24a Abs. 2 StVG)

Sie werden hierbei in allen Stadien des Verfahrens vertreten. Melden Sie sich zeitig bei der Kanzlei Dr. Efe!


"Jeder Punkt zählt und ist entscheident! Daher sollten Sie einen Bußgeldbescheid nicht einfach hinnehmen"



Bußgeldrechner

Wählen Sie den Vorwurf aus dem Bußgeldbescheid und geben Sie die erforderlichen Informationen ein.


Tipp: Lassen Sie nicht erst den letzten Bußgeldbescheid kontrollieren, welcher zur Folge hat, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird bzw. ein Fahrverbot erteilt wird. Jeder Punkt ist wichtig...

Hinweis

  • Es kommt leider sehr oft vor, dass in den frühen Verfahrensstadien Beschuldigte/Betroffene Angaben zur Sache machen, von denen sie im Laufe des Verfahrens schwer wieder "wegkommen".
  • In Ihrem Interesse sollten Sie KEINE Angaben zur Sache machen; auch wenn Sie (eindringlich) hierzu gefragt/gedrängt werden.
  • Erst nach erfolgter Akteneinsicht wird Rechtsanwalt Dr. Efe mit Ihnen den Akteninhalt und das weitere Vorgehen erörtern.

Ihr erster Schritt ist:

Haben Sie ein Schreiben erhalten, dann kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt Dr. Efe über das Kontaktformular oder per Telefon.  Keinesfalls Angaben zur Sache machen.

Beachten Sie die Fristen!!