Die unerlaubte Nutzung von IPTV-Diensten kann ernste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Europäische Gerichtshof hat bereits in einem Urteil festgestellt, dass die Nutzung offensichtlich illegaler Streamingdienste gegen das Urheberrecht verstößt.
Zivilrechtlich:
Dies kann zu Abmahnungen führen, bei denen Privatnutzer:innen mit Abmahnkosten von 150 EUR sowie Lizenzgebühren konfrontiert werden.
Strafrechtlich:
Neben den zivilrechtlichen Folgen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Nutzer:innen von illegalen IPTV-Portalen können Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht erwarten. Gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG können hierbei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden.
Die Ermittlungen gegen illegale IPTV-Anbieter erfolgen oft durch Strafanzeigen seitens der Rechteinhaber wie der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & CoKG. Nach erfolgten "Testkäufen" leiten die Behörden eigene Ermittlungen ein, führen Hausdurchsuchungen durch und nehmen Konten der Anbieter in den Blick.
Nach Abschluss der Anbieterermittlungen werden Verfahren gegen einzelne Nutzer abgetrennt und an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Vorgehen:
- nicht unmittelbar dazu zu äußern. Auch nicht im Rahmen der Hausdurchsuchung
- Sie lassen sich Sicherstellungsprotokoll sowie Durchsuchungsbeschluss aushändigen
- Kontaktieren Sie dann unverzüglich einen Rechtsanwalt für Strafrecht wie mich, der dann Akteneinsicht nimmt und alles weitere mit Ihnen durchplant.
Wichtig:
Insbesondere in Fällen, in denen nur eine Zahlung nachweisbar ist, können vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Es ist entscheidend, frühzeitig Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren.
Schweigen Sie, bis Ihr Anwalt für Strafrecht sich die Akte geholt und durchgearbeitet hat.
Dr. Ramazan Efe
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